Rechtsprechung
RG, 02.01.1931 - VII A 598/30 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist in dem Falle, wenn der Lauf einer an sich mit einem Sonntag auslaufenden Frist zum Nachweise der Zahlung der Prozeßgebühr durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs gehemmt wurde, der auf den Sonntag folgende Werktag in den von Beendigung der Hemmung ab laufenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 131, 107
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Rostock, 28.07.2003 - 3 U 151/03
Berechnung der verlängerten Berufungsbegründungsfrist
§ 222 Abs. 2 ZPO bezweckt lediglich ein Hinausrücken des Fristendes für den Fall, dass derjenige, der den fristgebundenen Schriftsatz einzureichen hat, den letzten Tag der Frist wegen der Arbeitsruhe an einem Wochenende oder einem gesetzlichen Feiertag nicht zur Vornahme der fristgebundenen Handlung ausnutzen kann (RGZ 131, 107, 108).Die ursprüngliche, nicht verlängerte Begründungsfrist und der anschließende Verlängerungsmonat sind keine zwei Fristen, sondern bilden eine zusammenhängende einheitliche Frist (so schon RGZ 131, 107, 108).
§ 222 Abs. 2 ZPO bezweckt lediglich ein Hinausrücken des Fristendes für den Fall, dass derjenige, der den fristgebundenen Schriftsatz einzureichen hat, den letzten Tag der Frist wegen der Arbeitsruhe an einem Wochenende oder einem gesetzlichen Feiertag nicht zur Vornahme der fristgebundenen Handlung ausnutzen kann (RGZ 131, 107, 108).
- BGH, 01.06.1956 - V ZB 8/56
Rechtsmittel
Der Senat vermag der Auffassung des Reichsgerichts in RGZ 131, 337 (vgl. auch RGZ 131, 107) nicht zu folgen.